Die Bundesregierung sorgt mit einem neuen steuerlichen Anreizpaket – dem sogenannten „Investitionsbooster“ – für Aufsehen. Besonders spannend für Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbstständige: Ab dem 30. Juni 2025 können betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge mit einem Abschreibungssatz von 75 % im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Die neue Regelung erlaubt eine degressive Abschreibung mit einem Anfangssatz von 75 % auf die Anschaffungskosten von betrieblich genutzten E-Fahrzeugen. Das gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden – also gekauft, geliefert und zugelassen sind.
Im Klartext: Bereits im ersten Jahr nach dem Kauf können Unternehmen drei Viertel der Investitionssumme steuerlich abschreiben. Im Vergleich zur üblichen linearen Abschreibung ist das ein massiver Vorteil in Sachen Liquidität und Steuerentlastung.
Diese Regelung ist ein echter Gewinn für:
Die neue Abschreibungsregelung ist ein starkes Argument für die Elektromobilität – besonders für gewerbliche Käufer. Wer ohnehin den Umstieg auf ein E-Auto plant, sollte sich den Stichtag 30. Juni 2025 schon jetzt rot im Kalender markieren. Denn mit dem „Investitionsbooster“ winken nicht nur Umweltvorteile, sondern auch handfeste steuerliche Ersparnisse.